Gas im Gebäude

Sie haben Gasgeruch wahrgenommen?

Unfälle im Zusammenhang mit Gas sind selten geworden, jedoch nie ganz auszuschließen. Daher haben wir hier einige Hinweise zusammen gestellt, die Sie im Ernstfall (z.B. wenn Sie ungewöhnlichen Gasgeruch wahrnehmen) berücksichtigen sollten.

Sollten Sie Gasgeruch oder austretendes Gas bemerken, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine Panik entstehen lassen!

  • Öffnen Sie Türen und Fenster und verlassen Sie das Gebäude.
  • Warnen Sie andere Personen im Gebäude.
  • Betätigen Sie keine Schalter, Geräte oder Türklingeln.
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr, benutzen Sie ein Telefon außerhalb des Gefahrenbereiches. Notrufnummer 112.

Notfallmeldung:

  • Wo ist der Notfallort?
  • Was ist geschehen?
  • Wieviele Personen sind in Gefahr oder gibt es Verletzte?
  • Wer ruft an?
  • Warten auf Rückfragen.