Regelmäßig werden auch in Menden rechtzeitig Menschen gerettet, weil sie durch den Alarm ihrer Rauchmelder gewarnt wurden.

Immer wieder appellieren die Feuerwehren daher, Häuser und Wohnungen mit den kleinen Lebensrettern auszustatten. Regelmäßig gibt es auch „Rauchmeldertage“ – immer am Freitag, dem 13. – um auf die Bedeutung der Rauchnmelder hinzuweisen.

Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt. „Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V.

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.

In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht:
In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nachzurüsten.

Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache!
In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden? Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grundlage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006 unter dem Motto: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter www.rauchmelder-lebensretter.de oder beim Förderverein der Jugendfeuerwehr Menden.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de